
Besteuerung in der Türkei
Das Verständnis des Steuersystems in der Türkei ist für Einzelpersonen und Unternehmen, die im Land tätig sind, von entscheidender Bedeutung. Ab 2024 hat die Türkei mehrere Änderungen an ihren Steuervorschriften vorgenommen, um ein effizienteres und attraktiveres Umfeld für in- und ausländische Investoren zu schaffen. Die Kanzlei Alanya und Nergizler Hukuk ve Danışmanlık sind erfahrene Rechtsdienstleister, die Sie durch die Feinheiten der türkischen Besteuerung führen können.
Einkommensteuer
Die Türkei wendet ein progressives Steuersystem für das persönliche Einkommen an. Die Steuersätze für 2024 wurden angepasst, um wirtschaftlichen Veränderungen und der Inflation Rechnung zu tragen:
- Niedrigste Steuerklasse: Dies gilt für den ersten Teil des zu versteuernden Einkommens und gewährleistet einen fairen Start für alle Steuerzahler.
- Mittlere Steuerklassen: Wenn das Einkommen steigt, fällt es in höhere Klassen mit inkrementell höheren Steuersätzen, wodurch die Steuerlast über die verschiedenen Einkommensniveaus hinweg ausgeglichen wird.
- Höchste Steuerklasse: Dieser Satz gilt für Einkommen, das einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, und richtet sich an Gutverdiener im Land.
Unternehmensbesteuerung
Für das Jahr 2024 wurden mehrere bedeutende Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung in der Türkei eingeführt:
- Standard-Körperschaftsteuersatz: Die Türkei behält einen wettbewerbsfähigen Körperschaftsteuersatz bei, um Unternehmenswachstum und Investitionen zu fördern.
- Inländische Mindeststeuer: Eine neue Regelung stellt sicher, dass die berechnete Körperschaftsteuer nicht weniger als einen bestimmten Prozentsatz des Körperschaftseinkommens vor Abzügen und Befreiungen betragen darf, um ein Mindestmaß an Steuerbeitrag von Unternehmen zu gewährleisten.
- Sonderwirtschaftszonen: Unternehmen, die in ausgewiesenen Sonderwirtschaftszonen tätig sind, können von ermäßigten Steuersätzen oder Befreiungen profitieren, um die wirtschaftliche Entwicklung in bestimmten Regionen zu fördern.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
Das Mehrwertsteuersystem in der Türkei ist nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil der Steuerstruktur des Landes:
- Standardsatz: Es gibt einen allgemeinen Mehrwertsteuersatz, der für die meisten Waren und Dienstleistungen in der Türkei gilt.
- Ermäßigte Sätze: Bestimmte lebenswichtige Güter und Dienstleistungen profitieren von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen, um den Zugang zu lebensnotwendigen Gütern zu fördern und bestimmte Wirtschaftszweige zu unterstützen.
- Mehrwertsteuerbefreiungen: Einige Umsätze, wie z. B. Exporte und bestimmte Bildungsdienstleistungen, sind von der Mehrwertsteuer befreit, wodurch bestimmte Wirtschaftstätigkeiten und der internationale Handel gefördert werden.
Besteuerung von Immobilien
Immobilienbesitzer in der Türkei unterliegen verschiedenen Steuern:
- Grundsteuer: Eine jährliche Steuer, die auf dem Wert der Immobilie basiert, wobei die Sätze je nach Standort und Art der Immobilie variieren.
- Grunderwerbssteuer: Diese Steuer wird erhoben, wenn das Eigentum an Immobilien den Besitzer wechselt, und wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
- Kapitalertragssteuer: Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien können der Kapitalertragssteuer unterliegen, wobei bestimmte Ausnahmen für langfristige Hausbesitzer verfügbar sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das türkische Steuersystem im Jahr 2024 zwar erhebliche Veränderungen erfahren hat, aber weiterhin Chancen sowohl für Gebietsansässige als auch für ausländische Investoren bietet. Das Verständnis dieser Vorschriften ist entscheidend für die Finanzplanung und Compliance. Die Kanzlei Alanya und Nergizler Hukuk ve Danışmanlık sind bereit, das notwendige Fachwissen bereitzustellen, um sich in der sich entwickelnden Steuerlandschaft der Türkei zurechtzufinden und sicherzustellen, dass Privatpersonen und Unternehmen auf dem türkischen Markt selbstbewusst agieren können.