Nicht übergebene Immobilien in Alanya: Ihre Rechte als ausländischer Käufer

Nicht übergebene Wohnungen in Alanya trotz Kaufversprechen: Ein rechtlicher Leitfaden für ausländische Käufer

Einleitung: Ein wachsendes Problem in Alanya

Alanya hat sich zu einem der beliebtesten Orte in der Türkei für Tourismus und Auslandsinvestitionen im Immobiliensektor entwickelt. In den letzten Jahren haben jedoch viele ausländische Käufer ernsthafte Probleme erlebt: Trotz eines unterzeichneten "Kaufversprechenvertrags" (Vorverkaufsvertrag) und vollständiger Zahlung wurde die gekaufte Wohnung nie übergeben. Diese Situation führt nicht nur zu finanziellen Verlusten, sondern auch zu rechtlich komplizierten Auseinandersetzungen.

In diesem Artikel geben wir ausländischen Käufern, die in Alanya eine Immobilie gekauft, aber nicht erhalten haben, eine detaillierte rechtliche Orientierung.

Was ist ein Kaufversprechenvertrag und wie sicher ist er?

Ein Kaufversprechenvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, in dem sich eine Partei verpflichtet, zu einem späteren Zeitpunkt eine Immobilie zu verkaufen. Nach türkischem Recht ist ein solcher Vertrag grundsätzlich gültig, gewinnt jedoch erst durch notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch echte rechtliche Durchsetzungskraft.

Wichtige Punkte für ausländische Käufer:

  • Der Vertrag sollte notariell beurkundet sein.

  • Er muss im Grundbuch eingetragen (annotiert) werden, um gegenüber Dritten gültig zu sein.

  • Verträge, die nur schriftlich, aber nicht notariell erstellt wurden, haben in gerichtlichen Verfahren geringere Beweiskraft.

Viele ausländische Investoren schließen in Alanya solche Verträge ab, ohne sich der rechtlichen Risiken bewusst zu sein – mit teilweise katastrophalen Folgen.

Häufige Probleme bei Immobilienkäufen in Alanya

  • Der Bau wird nicht fertiggestellt, die Wohnung nicht übergeben

  • Die Immobilie wird mehrfach verkauft (Doppelverkauf)

  • Die Eigentumsurkunde verbleibt beim Bauträger und wird nicht übertragen

  • Der Bauträger geht in Insolvenz oder ist nicht auffindbar

  • Es fehlt an gesetzlicher Baugenehmigung oder Grundbucheinträgen, was die Rechtslage schwächt

Diese Probleme treten besonders häufig bei Neubauten und Off-Plan-Projekten auf, die sich an ausländische Käufer richten.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Türkei

1. Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Eigentums

Wenn Ihr Kaufversprechen notariell beurkundet wurde, können Sie beim zuständigen Gericht in der Türkei eine einstweilige Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch beantragen. Damit wird verhindert, dass die Immobilie anderweitig verkauft wird.

2. Klage auf Eigentumsübertragung

Bei einem gültigen und notariell beurkundeten Kaufversprechen können Sie auf Übertragung des Eigentums klagen – selbst ohne Zustimmung des Bauträgers. Zuständig ist das Zivilgericht erster Instanz in Alanya.

3. Klage auf Rückzahlung und Schadenersatz

Wurde die Immobilie nicht übergeben, können Sie den gezahlten Kaufpreis sowie ggf. Schadensersatz für finanzielle oder immaterielle Schäden einfordern.

4. Strafanzeige wegen Betrugs

Hat der Bauträger mit betrügerischer Absicht gehandelt, kann eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Der Betrug ist nach Art. 157 und 158 des türkischen Strafgesetzbuchs strafbar.

Spezielle Risiken für ausländische Investoren

  • Sprachbarrieren oder fehlerhafte Übersetzungen der Verträge

  • Fehlende rechtliche Beratung während der Transaktion

  • Schwierigkeiten bei der Verfolgung des Prozesses aus dem Ausland

  • Vertrauensvorschuss gegenüber vom Bauträger gestellten Vertragsmustern

Aus diesen Gründen ist es entscheidend, bereits vor dem Kauf einen erfahrenen Immobilienanwalt in Alanya einzuschalten. So lassen sich rechtliche Risiken minimieren und die Investition absichern.

Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?

  1. Sammlung aller Vertrags- und Zahlungsunterlagen

  2. Überprüfung von Grundbuch und Baugenehmigungen

  3. Analyse der finanziellen und rechtlichen Lage des Bauträgers

  4. Einreichung der Klage mit einstweiliger Verfügung

  5. Ggf. Einleitung eines Strafverfahrens

Mit einer fundierten Rechtsstrategie haben viele ausländische Käufer bereits erfolgreich ihr Recht vor türkischen Gerichten durchgesetzt.

Fazit: Ihre Rechte sind schützbar

Zahlreiche ausländische Investoren in Alanya wurden Opfer nicht eingehaltener Immobilienverkäufe. Das türkische Rechtssystem bietet jedoch effektive Möglichkeiten, um Ihre Eigentumsrechte durchzusetzen oder Schadenersatz zu erhalten. Wenn Ihre Unterlagen in Ordnung sind, bestehen gute Chancen, die Immobilie zu erhalten oder Verluste zurückzufordern.

Denken Sie daran: Nicht jeder Vertrag schützt Sie. Aber ein gut formulierter Vertrag und ein qualifizierter Anwalt können Sie vor großen Risiken bewahren.

Kontakt

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Immobilienrecht, bei Bauträgerstreitigkeiten oder Grundbuchfragen in Alanya benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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